Schneeräumung

Anfang Dezember ist nun endgültig mit dem Schnee auch der Winter eingekehrt und damit auch winterliche Verkehrsbedingungen. Im Auftrag der Gemeinden halten die Mitarbeiter des DLZs und privater Räumdienste öffentliche Straßen und Wege möglichst von Eis und Schnee frei. Dies ist jedoch nicht überall gleichzeitig möglich. So werden Gefahrenstellen, Hauptsammelstraße und Schulwege morgens zu erst und auch im Laufe des Tages verstärkt geräumt und gestreut.

 

Für den Winterdienst auf Privatstraßen sind jedoch grundsätzlich deren Eigentümer und Nutzer selbst verantwortlich. Ebenso ist gemäß Straßengesetz des Landes vorgesehen, dass innerorts die Anrainer an öffentlichen Straßen Gehsteige eintlang ihres Grundstücks und - wenn keiner vorhanden ist - die Straße in einer Breite von 1,50m selbst von Eis und Schnee freihalten müssen. Weiter möchten wir darauf aufmerksam machen, dass Schnee von öffentlichen Straßen und Wegen auf Nachbargrundstücken abgelagert werden darf - aber nicht umgekehrt Schnee von privaten Zufahrten oder Straßen auf öffentlichen Straßen.

veröffentlicht am 09.12.2020

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