Die Errichtung von Luftwärmepumpen ist in Vorarlberg grundsätzlich bewilligungspflichtig. Luftwärmepumpen fallen als ortsfeste Maschinen unter das Baurecht. Für Erd- bzw. Grundwasserwärmepumpen ist eine wasserrechtliche Bewilligung durch die Bezirkshauptmannschaft erforderlich.
Seit 13. Juni 2026 ist auf Grund einer Verordnung des Landes Vorarlberg für Luftwärmepumpen bei Einhaltung bestimmter Voraussetzungen aber keine baurechtliche Bewilligung mehr notwendig.
Der Entfall der Bewilligungspflicht für Luftwärmepumpen ermöglicht eine einfachere und raschere Realisierung dieser Vorhaben. Nicht zuletzt wird durch diese Maßnahme ein Anreiz geschaffen, den Einsatz nachhaltiger Wärmeversorgung zu verstärken.
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veröffentlicht am 10.09.2026
